Die Hochheimer SPD und der Frauenkreis der evangelischen Bergkirche hatten eingeladen zu einem Infoabend über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Trotz tropischer Hitze waren etwa 30 Interessierte der Einladung von SPD-Chefin Maria Hilberg gefolgt. Die Anwesenden wurden nicht enttäuscht, als Jean Frank, der ehemalige Direktor des Wormser Amtsgerichts kompetent über die Thematik berichtete und alle Fragen beantwortete. Die Vorsitzende führte in die Thematik ein und verknüpfte es mit ihrer persönlichen Erfahrung. Sie selbst sei froh darüber, dass ihr Vater sowohl die Vorsorgevollmacht als auch die Patientenverfügung notariell abfassen ließ, denn sonst könnte sie nicht mehr in seinem Namen mit Krankenkasse, Behörden oder mit der Bank verhandeln. Im Krankenhaus wird bei jeder Behandlung gefragt, ob eine Patientenverfügung vorhanden sei.
Jean Frank bestätigte dies: „Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, für sich Entscheidungen zu treffen, brauchen einen gesetzlichen Vertreter.“ Ist keine Vorsorgevollmacht vorhanden, muss der Staat tätig werden und für eine Betreuung sorgen, da nicht automatisch der Ehepartner oder die Kinder die Bevollmächtigten werden. Nach einem Gerichtstermin wird oft ein gesetzlicher Betreuer bestimmt. Diese müssen ihre Ausgaben genau nachweisen. Ansonsten ist dies ein Ehrenamt und nur die Auslagen und Aufwendungen werden erstattet. Bei einer Firma kann es vorkommen, dass professionelle Betreuer, wie Rechtsanwälte oder Prokuristen, eingesetzt werden. Diese bekommen für ihre Arbeit ein Gehalt gezahlt. Durch eine Vorsorgevollmacht kann man rechtzeitig entscheiden, wer die Betreuung übernimmt für den Fall, dass man nicht mehr selbstständig handeln kann. Eine rechtliche Betreuung kann also durch eine Vorsorgevollmacht vermieden werden, erläutert Frank. Für die Vorsorgevollmacht gibt es auch Vordrucke. Sollte man sich zunächst informieren wollen oder eine vorgefertigte Verfügung genügen, kann man sich an die Ortsverwaltung wenden. Timo Horst, der Hochheimer Ortsvorsteher, bestätigte, dass immer mehr Personen sich in der Ortsverwaltung Vorsorgevollmachten ausstellen und beglaubigen ließen. Er verwies auch auf Betreuungsvereine, die ein breites Informationsangebot ohne Kosten für den Anfragenden zur Verfügung stellten. Die individuellere Form bleibe allerdings die notarielle Ausfertigung, da diese persönliche Aspekte und Wünsche berücksichtige. Von Vorteil sei auch, dass die Vollmachten in das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen werden können und von dort jederzeit abrufbar seien, so Frank abschließend.
Die Patientenverfügung ist an die Adresse des behandelnden Arztes gerichtet. Sie sagt aus, wie der Patient behandelt sein will, falls er keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann. Künstliche Beatmung oder Ernährung, Bluttransfusionen und Transplantationen können ausgeschlossen werden und Schmerzmittel eingesetzt werden, auch dann wenn sie lebensverkürzend wirken.
Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung können jederzeit widerrufen werden. Sie müssen auch nicht alle zwei Jahre neu unterschrieben werden, wie viele denken, sondern sie sind bis zum Widerruf gültig.
Am Ende der Veranstaltung bedankten sich die Zuhörer und waren froh, so umfassend informiert worden zu sein.
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